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09.02.2021

Fasnachtsaktivitäten unter der Covid-19 Verordnung besondere Lage

Während der kommenden zwei Wochen, in denen üblicherweise Fasnachtsaktivitäten stattfinden, gelten die Vorschriften gemäss der Verordnung des Bundesrats über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie weiterhin. Der Regierungsrat verzichtet auf zusätzliche Einschränkungen und ruft hiermit die geltenden Regeln erneut in Erinnerung. Medienmitteilung



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